Leider ist das Förder-Prozedere ein ziemlich komplexes Thema, um nicht den Begriff „unübersichtlich“ zu strapazieren. Es gibt:
Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Anlagen bis 5 kWp und Anlagen von 5 kWp bis 200 kWp. Teils sind die Förderungen miteinander kombinierbar, teils nicht. Es ist daher fast nicht möglich, einen tagesaktuellen Stand an Förderungen zu kommunizieren.
Unsere PV-Expertin im
Haus, berät
Sie gerne und hat die einzelnen, möglichen Förderungen für Sie im Überblick.
Nicole Kolbegger ist diesbezüglich Ihre Ansprechpartnerin:
Das E-Werk Gröbming wickelt für Sie auch sämtliche Förderungen ab. Von der Einreichung, der Abrechnung bis zur Überweisung auf Ihr Konto.
Die Förderung wird in Form eines
einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für
freistehende Anlagen/Aufdachanlagen
beträgt € 250,- pro kWp bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen € 350,- pro kWp.
Als Richtwert für eine 5 kWp-Anlage,
errichtet 2019 in der Kleinregion
Gröbming, können Sie aktuell von einer Förderung von ca. € 2.000,- als
Investitionskostenzuschuss ausgehen.
Achtung: Die Sätze ändern sich ständig.
Alle Details zur aktuellen Förderung: www.pvaustria.at/forderungen/
Hier
bietet sich die ÖMAG Förderung an. Eine Kombination aus Investitionsförderung und
garantiertem Einspeisetarif.
Für
2019 beträgt die Investitionsförderung € 250.- pro kWp installierter Leistung
sowie 7,67 Cent Vergütung pro kWh, welche nicht
selbst verbraucht wird und ins Netz eingespeist wird. Die
Tarifstützung wird 13 Jahre lang gewährt. Die
Einmalförderung (€ 250.-/kWp) ist mit 30% der anerkannten Investitionssumme
limitiert.
Ein Rechenbeispiel: | ||||||
100 kWp Anlage: | € 25.000,- Investitionsförderung einmalig
| |||||
Erlös: | 100.000 kWh | x | 7,67 Cent | = | € 7.670,- |
Eine PV Anlage rechnet sich in jedem Fall zwischen 7 und 9 Jahren. Bei hohem Eigenverbrauch sogar deutlich früher. Die Lebensdauer wird aktuell mit rund 30 Jahren angegeben.
Alle Details zur aktuellen Förderung: www.pvaustria.at/forderungen/
E-Werk Gröbming, Hauptstraße 434, A-8962 Gröbming
Telefon: +43 3685 22 343-0 | Fax: +43 3685 22 343-25 | ffcwrk-grbmngt
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